Hausordnung für ein schönes Miteinander

 

Im Haus am Rain befinden sich Ferienwohnungen, Kleinstudios, Eigentumswohnungen und auch Gruppenräume. Tragen Sie dieser besonderen interessanten Konstellation Rechnung, indem Sie auf Ruhe, Rücksicht und respektvollen gegenseitigen Umgang achten. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur das Haus am Rain, sondern auch die unmittelbaren Nachbar-Häuser. 

 

1.    Ruhige Abende: 

Wir lieben gesellige Abende, aber in einer ruhigen Atmosphäre – damit sich alle wohlfühlen. Ab 22 Uhr bitten wir unsere Gäste auf leise Gespräche umzuschalten, um die Nachtruhe im Haus und in der Nachbarschaft zu wahren.  Alkoholisierte Gäste oder Gruppen mit exzessiven Alkoholvorräten können wir leider nicht beherbergen.

Auch auf der Terrasse bitten wir tagsüber um eine angemessene Lautstärke. 

Wer die Ruhe schätzt, wird sich hier rundum wohlfühlen. 
Wir möchten, dass das Haus am Rain ein Ort bleibt, an dem alle entspannt ankommen, sich wohlfühlen und respektvoll miteinander umgehen. 

 

Nachtruhe 22:00 – 06:00 Uhr, Ausnahme Silvester bis 24:00 Uhr, 

 

2.    Sauberkeit/Ordnung/Umwelt 

Der Gast hat auf Sauberkeit zu achten.Abfälle sind durch Vermeidung und Verwertung auf ein Minimum zu reduzieren. Tische und Stühle aus dem Innenbereich sind nicht für aussen benutzbar. Für die Einhaltung der Hygiene in den Selbstversorgerküchen und allen anderen Räumen ist der Gast verantwortlich, es wird hierfür keine Haftung übernommen. 

Die Küchen und Räume sind nach Benutzung gereinigt und ordentlich zu hinterlassen. 

Küchengeräte und Geschirr/Besteck sind nach Benutzung gründlich zu reinigen. Der Gast hat bei der Energieeinsparung mitzuhelfen. Sinnloses Heizen, falsches Lüften, unnötige Beleuchtung, verschwenderische Wasserverwendung etc. ist zu vermeiden. 

Werfen Sie nichts in die Toiletten, Waschbecken oder andere Abflüsse. In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden. 

Aus hygienischen Gründen werden die Betten mit einem Matratzenschoner bereitgestellt sowie Kopfkissen, Fixleintuch und Kissenbezüge sind zu ordern oder selbst mitzubringen. 

Die Zimmer müssen gereinigt übergeben werden. Ist nichts anderes vereinbart, sind Schlafsäcke mitzubringen

 

3. Umgestaltung-Dekorationsmaterial 

Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Hauswartin oder des Eigentümers nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. 

 

 

4.    Abfall 

Abfall bitte in Kehrichtsäcken deponieren und anschliessend in den Molok unten an der Strasse die zur Hauptstrasse führt zu entsorgen. Die Abfall-Entsorgungskarte wird Ihnen die Hauswartin übergeben. 

5. Parkplätze 

In erster Linie steht Eigentümern der Ferienwohnungen und Studios das Recht zu, ihr Auto vor dem Haus abzustellen. Die Parkplätze können bei genügend freiem Platz von den Gästen genutzt werden. Wir bitten Sie, schlank zu parkieren. Allenfalls müssen Gruppen-Gäste ihr Auto im Dorf oder seitlich der Strasse parkieren. Die Hauswartin wird Sie instruieren. Die Parkplätze sind unbewacht, die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Parken auf Nachbargrundstücken ist untersagt. 

 

6. Schäden/Brandschutz 

Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungen des Hauses haftet die Gruppe, vertreten durch den verantwortlichen Gruppenleiter, in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Schäden, die von uns erst nach der Abreise festgestellt werden, werden den Gruppen bis spätestens 14 Tage danach in Rechnung gestellt. Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen. Im Brandfall informieren Sie unverzüglich die Feuerwehr Nr. 118 und den Hausabwart. 

Das Rauchen im Haus-am-Rain ist untersagt. Beim Rauchen ausserhalb des Gebäudes sind die Zigarettenreste in eigene Blechdosen zu sammeln. 

Skylaternen, Papierlaternen etc. sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. 

Für alle Schäden, die dem Gruppenhaus durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig. 

 

6.a Festgestellte Schäden 

Stellen Sie fest, dass im Haus gröbere Mängel auftreten (defekte Geräte, Wasserschäden, Einbruchschäden oder dergleichen) , ist dies der Hauswartin oder den Eigentümer mitzuteilen. 

7. Alkohol, Drogen 

Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Rauchen und Trinken von Alkohol unter 16 Jahren ist verboten, das schliesst den Kauf, Handel und Konsum mit ein. 

 

8. Privatgelände 

Sie befinden sich auf einem Privatgelände. Betreten Sie nur Räume und Geländeteile mit Erlaubnis. 

 

9.Tiere 

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt 

 

10.Fragen 

Bei Anliegen oder Problemen rund um das Gruppenhaus wenden Sie sich bitte an den Vermieter oder an die Hauswartin.